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KZ-Außenlager „Alter Banter Weg“ in Wilhelmshaven. Im Hintergrund der Brand eines Öltanks der Marine, Datum unbekannt (Stadtarchiv Wilhelmshaven)

Räumung des KZ-Außenlagers „Alter Banter Weg“ bei Wilhelmshaven

Ende März entscheidet die SS das Lager „Alter Banter Weg“ in Wilhelmshaven aufzulösen und die Häftlinge in das Hauptlager nach Neuengamme zu verlegen.
390 Häftlinge, die nicht in der Lage sind weite Strecken zu laufen, werden am 3. April mit der Bahn abtransportiert. Der Zug kommt nur langsam voran – zusammengepfercht, ohne sanitäre Einrichtungen und ausreichend Verpflegung sterben zahlreiche Häftlinge während der Fahrt. Da die Weserbrücke bei Bremen zerstört ist, werden die Gefangenen mit einer Fähre übergesetzt und anschließend wieder in Waggons „verladen – auch die Toten werden mitgenommen.

Henri Didier, ein französischer Häftling, erinnert sich später:
„Auf einen Karren ohne Wagenleiter laden wir die Toten. Es sind an die fünfzig. Was für ein trauriges Spektakel, die wackelnden Leichen auf dem Karren zu sehen! Einige fallen herunter, wir müssen sie aufheben und wieder aufladen. Endlich … erreichen wir den Zug“

Am 5. April bricht eine weitere Gruppe von KZ-Häftlingen aus dem Lager „Alter Banter Weg“ Richtung Neuengamme auf.

Literatur:
Immo de Vries: 11. April 1945: Der Massenmord in Lüneburg an Häftlingen des KZ-Außenlagers Wilhelmshaven durch SS und Wehrmachtsoldaten in: Detlef Garbe/Carmen Lange /Hrsg.): Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Die Auflösung des KZ Neuengamme und seiner Außenlager durch die SS im Frühjahr 1945, Bremen 2005

Daniel Blatmann, Die Todesmärsche 1944/45. Das letzte Kapitel des nationalsozialistischen Massenmords, Hamburg 2011

Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V. (Hrsg.), Kriegsverbrechen in Lüneburg. Das Massengrab im Tiergarten, Lüneburg 2000

Empfehlung Archiv:
Archiv Manfred Messer, Lüneburg

Website:
http://www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/geschichte/kz-aussenlager/aussenlagerliste/wilhelmshaven-alter-banter-weg

Diese Häftlingsmarke des Arbeitserziehungslagers Ohrbeck fand eine Teilnehmerin des deutsch-russischen Workscamps mit Service Civil International neben der früheren Lagerlatrine, 12. August 2008. Der Name des Häftlings ist nicht bekannt. Die hohe Nummer weist auf eine Registrierung gegen Ende des Bestehens des Lagers. (Gedenkstätte Augustaschacht)

Der Anfang der Freiheit: Die Auflösung des Arbeitserziehungslagers Ohrbeck

Die Osnabrücker Gestapo löst am 1. April 1945 ihr Arbeitserziehungslager Ohrbeck vor den nahenden alliierten Truppen auf. Der Lagerleiter und die Wachmannschaften, denen SS-Personal und Werkschutz der Klöckner-Werke angehören, setzen sich per Bahn nach Bremen ab. Von den zuletzt 187 Häftlingen nehmen sie 62 Personen mit. Diesen Transport überlebt mindestens einer von ihnen nicht. Seine Identität ist nicht geklärt.

Das Schicksal der zurückgelassenen Häftlinge ist nicht genau bekannt. Zeitzeugen berichten von der Not der Überlebenden, Verletzungen und Krankheiten behandeln zu lassen und die Verpflegung zu sichern. Für Willem Johan Bruins aus den Niederlanden kam trotz der Hilfe seines mit ihm gefangenen Bruders und eines Ohrbecker Arztes die Auflösung des Lagers zu spät. Er starb drei Tage später an den Folgen seiner Haft.

Von den insgesamt 2.000 Häftlingen aus 17 Ländern haben mindestens 100 die katastrophalen hygienischen Verhältnisse, die organisierte Unterernährung und die Gewalttaten des Lagerpersonals nicht überlebt.

Literatur:
Volker Issmer: Das Arbeitserziehungslager Ohrbeck bei Osnabrück. Eine Dokumentation, Osnabrück 2000.

Website:
www.gedenkstaetten-augustaschacht-osnabrueck.de

Die Ruine des U-Boot-Bunkers „Valentin“ bei Bremen-Farge, 2013. (Landesamt für Denkmalpflege Bremen)

Das Ende einer Baustelle

Bei der „Führerlage“ am 30. März 1945 muss Großadmiral Karl Dönitz dem Führer Adolf Hitler melden, dass zwei schwere Sprengbomben die bis zu sieben Meter dicke Betondecke des Bunkers „Valentin“ durchschlagen haben. Bereits drei Tage zuvor verursachte ein Verband von achtzehn Lancaster-Bombern der Royal Air Force schwere Schäden an der kurz vor Fertigstellung stehenden U-Boot-Bunker-Werft in Farge bei Bremen. Das bedeutet das Ende des größten Rüstungsbauprojekts der deutschen Kriegsmarine an der Unterweser. Dennoch werden noch bis 6. April weiterhin Zwangsarbeiter auf die Baustelle gebracht und die Arbeiten erst am 7. April eingestellt.

Von 1943 bis 1945 wurden zum Bau der monströsen U-Boot-Bunker-Werft Tausende von Zwangsarbeitern aus ganz Europa eingesetzt: Zivile Zwangsarbeiter ebenso wie Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Mehr als 1.100 von ihnen starben während der Bauarbeiten an Unterernährung, Krankheiten und willkürlichen Tötungen. Die Werft ging nie in Betrieb.

Literatur:
Marc Buggeln: Bunker„Valentin“. Marinerüstung, Zwangsarbeit und Erinnerung, Bremen 2010.

Website:
www.denkort-bunker-valentin.de

„Pass für ehemalige KZ-Häftlinge“ für Christian Franz (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten / Gedenkstätte Bergen-Belsen; Privatbesitz)

Ein Ausweis für Christian Franz

Am 19. März 1945 erreicht ein Transport aus dem KZ Mauthausen das KZ Bergen-Belsen. In diesem Transport befinden sich viele Sinti und Roma, unter ihnen auch der fünfjährige Christian Franz und seine Mutter Luise.

Christian Franz wurde am 20. Februar 1939 in Lübeck geboren. Zusammen mit seiner Familie wurde er wegen der Zugehörigkeit zu den Sinti im März 1943 in Bremen verhaftet und nach Auschwitz deportiert. Gemeinsam mit seiner Mutter Luise Franz wurde er 1944 von dort nach Ravensbrück gebracht. Am 7. März 1945 wurden beide in das KZ Mauthausen verlegt. Am 17. März 1945 wurden sie erneut auf einen Transport geschickt. Am 19. März kommen sie schließlich im KZ Bergen-Belsen an. Dort werden sie am 15. April von der Britischen Armee befreit.

In dem wenige Wochen nach der Befreiung ausgestellten „Pass für ehemalige KZ-Häftlinge“ wird bescheinigt, dass der fünfjährige Christian Franz in den KZ Auschwitz und Ravensbrück war. Es fehlt die Angabe von zwei weiteren Konzentrationslagern, Mauthausen und Bergen-Belsen.
Als „Nationalität“ wird in den Pass „Ungarn“ eingetragen. Wie alle von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ klassifizierten Deutschen war auch Christian Franz seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft entzogen worden.

Das Hinrichtungshaus im Innenhof des Strafgefängnisses Wolfenbüttel, ca. 1944 (Niedersächsisches Landesarchiv - Standort Wolfenbüttel, 50 Slg. 234 Nr. 42)

Die letzte Hinrichtung im Strafgefängnis Wolfenbüttel in der NS-Zeit

Am 15. März 1945 findet im Strafgefängnis Wolfenbüttel die letzte Hinrichtung während der Zeit des Nationalsozialismus statt. Johann Emanuel C., geboren am 7. September 1916, war vom Sondergericht in Bremen zum Tode und zum dauernden Ehrverlust verurteilt worden.
Viele der Hingerichteten wurden von Sondergerichten verurteilt. Seit dem 5. September 1939 galt die „Verordnung gegen Volksschädlinge“. Vielfältige „Delikte“ konnten hierauf begründet mit dem Tode bestraft werden: Im Fall von Johann Emanuel C. reichte das Mitnehmen einer Armbanduhr, einer Pfeife, eines Feuerzeugs, einer Zigarettenspitze und einer Tabaksdose beim Räumen eines durch einen Bombenangriff zerstörten Erdbunkers dem Sondergericht für die Verhängung des Todesurteils wegen Plünderns.
Im Verzeichnis der Hingerichteten im Strafgefängnis Wolfenbüttel wurden zwischen dem 12. Oktober 1937 und dem 15. März 1945 insgesamt 516 Menschen eingetragen. Wolfenbüttel war damit eine der zentralen Hinrichtungsstätten in Norddeutschland. Am 11. April 1945 wurde das Strafgefängnis befreit.