Am 23. April setzt sich der 17jährige Marinesoldat Kurt Albrecht bei Rotenburg (Wümme) von seiner Einheit ab und versucht, mit dem Fahrrad nach Hause zu seinen Eltern in der Pfalz zu gelangen. Ein Posten der Wehrmacht erkennt ihn aufgrund fehlender Papiere und einiger Wehrmachtskleidungsstücke als Soldaten, der sich offensichtlich unerlaubt von seiner Truppe entfernt hat.
Er wird verhaftet und am 28. April vor ein Feldgericht gestellt, das in einem Privathaus in Osterholz-Scharmbeck tagt. Die Richter verurteilten ihn unter Aberkennung der Wehrfähigkeit und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zum Tode. Seine Bitte, die Todesstrafe in eine mildere Bestrafung umzuwandeln, wird nicht berücksichtigt.
Am Abend, wenige Stunden nach dem Schuldspruch, wird er zum Schießplatz des Scharmbecker Schützenvereins geführt und von zehn Marinesoldaten erschossen. Drei Tage später wird der Leichnam ohne militärische oder religiöse Zeremonien auf dem Scharmbecker Friedhof beigesetzt.
Wenige Tage nach dem Tod von Kurt Albrecht endet der Zweite Weltkrieg in Europa.
Literatur:
Sarah Freiberg, Sarah Pols und Tina Tapking: Hinrichtung des 17-jährigen Deserteurs Kurt Albrecht am 28. April 1945 auf dem Schützenplatz. In: Ulrich Schröder (Red.): Stationen der Geschichte des 20. Jahrhunderts in Osterholz-Scharmbeck. Begleitheft zu einem historischen Rundgang durch die Kreisstadt, Verein zur Förderung der Berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck (Hrsg.), Osterholz-Scharmbeck, 3. verb. u. stark erweiterte Aufl., 2004.