In der ostfriesischen Stadt Leer waren während des Zweiten Weltkriegs wie in vielen anderen Orten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Ländern Europas eingesetzt. Dort wurde nicht nur unter schlechten Bedingungen ihre Arbeitskraft ausgebeutet, sie sahen sich auch Regelungen und Verboten ausgesetzt, die für die deutsche Bevölkerung teilweise so nicht galten.
Die Liste der Bestrafungen ausländischer Zwangsarbeiter für den Monat März des Jahres 1945 zeigt die Banalität vieler Vorwürfe und gleichzeitig die Alltäglichkeit von Bestrafungen bei geringsten „Vergehen“. Mehrmalige Verstöße konnten schließlich auch körperliche Bestrafungen wie Schläge, die Einweisung in ein Konzentrationslager oder die Todesstrafe nach sich ziehen.
Durchschnittlich verdienten zur Arbeit gezwungene Menschen, abhängig von Arbeitsplatz, Zeitpunkt, Geschlecht oder Nationalität, circa 45 Reichsmark im Monat, wenn sie denn ihren Lohn ausgezahlt bekamen. Dies verdeutlicht die Höhe der Bußgelder.
Literatur:
Dokumentation „Leer 1933-1945“, zusammengestellt und bearbeitet von Menna Hensmann, Leer 2001; S. 377