Am 2. Mai 1945, drei Tage vor dem Waffenstillstand in Nordwestdeutschland, wird auf dem Friedhof Strückhausen (Gemeinde Ovelgönne, Landkreis Wesermarsch) der 32-jährige Ordnungspolizist Franz Bohm wegen „Fahnenflucht“ erschossen.
Er stammte aus Goch im Rheinland und war seit 1935 Beamter der Ordnungspolizei, gehörte somit selbst einer der Tätergruppen des NS-Regimes an: Bohm hielt sich im Sommer 1941 mit dem Polizei-Bataillon 64 im „auswärtigen Einsatz“ im besetzten Serbien auf. Zwischen 1942 und 1944 folgten unter anderem Einsätze bei Dienststellen der Ordnungspolizei im südlichen Teil der besetzten Sowjetunion. Ab Anfang 1945 war Bohm bei den „Kampfgruppen“ des Höheren SS- und Polizeiführers West eingesetzt, dessen Personal aus Ordnungspolizisten, Sicherheitspolizei, SS und SA rekrutiert wurde. Diese „Kampfgruppen“ operierten hinter der Front. Zu ihren Aufgaben zählte die Zwangsevakuierung von Bewohnern der Frontgebiete, aber auch die „Bekämpfung“ von flüchtenden Zwangsarbeitern und „kapitulationswilligen“ deutschen Zivilisten. Mit dem „Polizei-Bataillon Merveldt“ gelangte er beim Rückzug vor den alliierten Truppen bis in den Raum Nordwestdeutschland. Dort setzte er sich Ende April aus „familiären Gründen“ von seiner Truppe ab und wurde kurz darauf von Feldgendarmerie der Wehrmacht gefasst.
Nun wurde er selbst Opfer der Wehrmachtsjustiz in der Kriegsendphase: Ein Kriegsgericht der 471. Infanterie-Division verurteilte ihn am 1. Mai zum Tode. Zu diesem Zeitpunkt war die „Kriegsgerichtsbarkeit“ der Wehrmacht auch auf Angehörige der Ordnungspolizei ausgedehnt worden. Einen Tag später vollstreckte die Feldgendarmerie das Urteil.
Bohm ruht auf dem Friedhof in Strückhausen in einer Sammelgrabanlage – gemeinsam mit sowjetischen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen, die in der Gegend ihr Leben lassen mussten.
Literatur:
Wilhelmshavener Zeitung, Beilage „Heimat am Meer“, Nr. 11/2014. 31. Mai 2014.