Die Hinrichtung von Franz Zdyn im Strafgefängnis Wolfenbüttel

Im Strafgefängnis Wolfenbüttel wird der 49-jährige Franz Zdyn wegen Verbrechen gegen die Kriegssonderstrafrechts-Verordnung hingerichtet. Als Zeuge Jehovas verweigerte er unter Berufung auf das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ aus religiöser Überzeugung den Dienst in der Wehrmacht. Das Sondergericht Hannover verurteilte ihn daraufhin am 13. Februar 1945 zum Tode. Zwei Tage später überstellte die Justiz ihn in das Strafgefängnis Wolfenbüttel, wo am 9. März 1945, um 13:40 Uhr, das Todesurteil vollstreckt wurde. Seine Leiche wurde an die Stadtpolizeibehörde in Wolfenbüttel zur Bestattung auf dem Hauptfriedhof übergeben.

Zusammen mit Franz Zdyn wurden an diesem Tag 16 weitere Personen hingerichtet. Die Todesurteile wurden innerhalb weniger Minuten vollstreckt. Dies war die letzte Massenhinrichtung im Strafgefängnis Wolfenbüttel vor der Befreiung durch amerikanische Truppen am 11. April 1945.

Link: wolfenbuettel.stiftung-ng.de

Ein Gedanke zu „Die Hinrichtung von Franz Zdyn im Strafgefängnis Wolfenbüttel

  1. Andreas Froese-Karow

    Vielen Dank für diesen Blog-Beitrag, der die Geschichte des NS-Strafvollzugs anspricht. Bei der aktuellen Neugestaltung der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel ist es wirklich begrüßenswert, dass die pädagogische Konzeption mit der neuen Dauerausstellung gleich gemeinsam mitgedacht und mitentwickelt wird. Eine derart eng aufeinander abgestimmte Verbindung zwischen thematischer. gestaltender und pädagogischer Konzeption fehlt leider bei vielen Ausstellungsprojekten, was sich dann nur allzu oft im Ergebnis zeigt. Jedenfalls sehe ich der Neueröffnung der Gedenkstätte mit großer Spannung und Neugier entgegen.

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